Funkzeugnisse SRC+UBI

SRC – Funkbetriebszeugnis für den Seefunk
Das SRC – Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es ist vorgeschrieben, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk im Küstenbereich und auf hoher See teilnehmen zu können.
Gemäß der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist festgelegt worden, dass „Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung an Bord nachweisen müssen“. Es genügt nicht mehr, dass irgendeine Person an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der/die Schiffsführer/in sein. Das bedeutet, dass zukünftige Schiffsführer/innen im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses sein müssen (mindestens SRC), wenn sie Eigner einer Motor- oder Segelyacht sind oder sich eine solche chartern wollen, die mit einer Seefunkanlage ausgestattet ist, was aus Sicherheitsgründen überwiegend der Fall sein wird! Für Theorie und Praxis sind Grundkenntnisse der englischen Sprache vorteilhaft, da der internationale Seefunkverkehr in Englisch abgewickelt wird. Die Theorie-Ausbildung findet in kleinen Gruppen statt und ist dadurch entsprechend intensiv. Die praktische Ausbildung erfolgt an dem, vom DSV und DMYV empfohlenen, Funkgerät Typ ICOM M323, an dem auch die Prüfung vom Prüfungsausschuss abgenommen wird.

Funkzeugnis-Prüfungen können an verschiedenen Prüfungsterminen/–orten abgelegt werden, siehe Homepage des Prüfungsausschusses Hannover www.pa-hannover.de oder siehe Homepage des Prüfungsausschusses Bremen: www.pruefungsausschuss-bremen.org.

UBI – UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Ergänzungsprüfung)
Grundlage ist die gleiche Erläuterung und Voraussetzung wie im Absatz (Vollprüfung). Aber, wer bereits sein SRC besitzt, hat die Möglichkeit mit einer Ergänzungsprüfung das UBI zu erwerben, mit wesentlich geringerem Umfang als eine Vollprüfung es erforderte. Der hierfür heranzuziehende Fragenkatalog hat einen Umfang von nur noch 132 Fragen gegenüber 197 Fragen bei der Vollprüfung. Bei der praktischen Prüfung am Gerät werden Prüfungsteile erlassen, die bereits Bestandteil der praktischen Prüfung des SRC waren. Kursdauer: Vorbereitung für die Ergänzungsprüfung ca. 4 Std.

SRC + UBI als Kombinationskurs
Erläuterungen siehe Absätze SRC bzw. UBI mit Ergänzungsprüfung. Empfehlung: beide Prüfungen erfolgen am gleichen Tag! Erst wird die Prüfung für das SRC-Zeugnis abgelegt. Wurde diese bestanden, ist es danach möglich für das UBI-Zeugnis die Ergänzungsprüfung abzulegen.

UBI – UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Vollprüfung)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist international auf Binnenwasserstraßen Europas gültig und zum Bedienen einer
Binnenschifffahrtsfunkanlage an Bord vorgeschrieben, wenn sie Eigner einer Motor- oder Segelyacht sind oder sich eine solche chartern wollen, die mit einer Binnenfunkanlage ausgestattet ist.

Voraussetzung: mindestens 15 Jahre, genauer 14 Jahre und 9 Monate. Das gilt für alle Funkzeugnisse.

 

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