Die Neue Sportbootführerscheinverordnung

Mit Wirkung vom 10.05.2017 hat das BMVI, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die neue SpFV in Kraft gesetzt. Die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See wurden in einer gemeinsamen SpFV zusammengefasst. Einzelheiten siehe unter dem jeweiligen:

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen und/oder

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.

Die vollständige neue SpFV siehe www.elwis.de >Freizeitschifffahrt,>Führerscheinverordnung, >SpFV.

Ab sofort gilt der Sportbootführerschein für die Geltungsbereiche See- und Binnenschifffahrtsstraßen auch für den Antrieb mit Elektromotoren mit mehr als 7,5 KW (10,2 PS) in der Betriebsart S1, Dauerbetrieb.

Für den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen können nun auch im Ausland Prüfungen absolviert werden, wie es für den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen bereits schon möglich.

Es wird zum 01.01.2018 der Sportbootführerschein im Format einer Scheckkarte nach ISO-Norm eingeführt. Diese wird von der Bundesdruckerei erstellt und in einem zeitlichen Rahmen von ca. 10 bis 14   Tagen nach absolvieren der Prüfung/en dem Bewerber zugestellt. Unter Anderem lauten die Abkürzungen für die Geltungsbereiche der absolvierten Prüfungen/Prüfungsteile wie folgt:

IW        = inland Waters            (Binnenschifffahrtsstraßen)

M          = motorized                    (unter Motor)

S           = sailing                             (unter Segel)

CW      = coastal waters           (Seeschifffahrtsstraßen)

Muster siehe SpFV Anlage 1, für den Sportbootführerschein (Format: Scheckkarte)

Grundsätzlich sollen keine Führerscheine in Papierform ausgestellt werden, es sei denn es liegt eine Ausnahmesituation vor. Dann hat der Bewerber die Möglichkeit das mit zu beantragen, gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 15,70.

Die neuen Anträge werden durch die Verbände, DMYV und DSV, so gestaltet, dass die digitale Weiterverarbeitung für die Bundesdruckerei möglich ist. Dazu ist zu beachten, dass die Unterschrift des Bewerbers nicht den Rand des Kontrollfeldes berührt. Das Passbild darf nicht aufgeklebt, sondern soll lose mit gesendet werden.

Alle für den jeweiligen Geltungsbereich ausgegebenen Sportbootführerscheine behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit die/den vorhandenen Sportbootführerschein/e gegen den Sportbootführerschein im Format einer Scheckkarte umzutauschen. Die Beantragung muss dann beim ausstellenden Verband, DMYV oder DSV, direkt erfolgen. Für Umschreibungen und Ersatzausfertigungen (bei Verlust oder Diebstahl, etc.) halten Verbände und deren Prüfungsausschüsse halten auf ihrer jeweiligen Homepage die entsprechenden Anträge, aktuellen Gebühren und Bankverbindung vor.

Siehe DSV-PA: www.pruefungsausschuss-hannover.org / oder DMYV-PA: www.pa-hannover.de

Die Theoretischen und praktischen Prüfungen können nun an verschiedenen Terminen absolviert werden, müssen aber innerhalb eines Jahres beim Prüfungsausschuss desselben Verbandes abgelegt werden, ansonsten verfällt der bereits erfolgreich bestandene Prüfungsteil.

 

Es wird keine Änderung der Prüfungsinhalte geben! Von geringfügigen redaktionellen Änderungen abgesehen, z. B. neue Bezeichnungen der Sportbootführerscheine. Details siehe SpFV § 8, Prüfung.

 

Die Gebührenordnung wurde dadurch angepasst, dass Nebenkosten für Raumanmietungen und Reisekosten der Prüfer, bereits in den neuen Gebührensätzen enthalten sind. Details siehe SpFV § 18, Gebühren und Auslagen

Das Formular >Ärztliches Zeugnis für Bewerber um den Sportbootführerschein/für Prüferinnen und Prüfer in der Sportschifffahrt< wurde vereinfacht und angepasst.

Muster siehe SpFV Anlage 2, Formular Ärztliches Zeugnis

 

Wir bieten einen besonderen Service: eine Ärztin kommt zu uns in den Theorieunterricht und erstellt im Nachbarraum das ärztliche Zeugnis, gegen eine geringe Gebühr. Kein extra Arzttermin, keine Wartezeit!

%d